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   BGH, 24.11.1972 - I ZR 94/71   

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https://dejure.org/1972,2979
BGH, 24.11.1972 - I ZR 94/71 (https://dejure.org/1972,2979)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1972 - I ZR 94/71 (https://dejure.org/1972,2979)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1972 - I ZR 94/71 (https://dejure.org/1972,2979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 294
  • GRUR 1973, 416
  • DB 1973, 322
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63

    Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer

    Auszug aus BGH, 24.11.1972 - I ZR 94/71
    Auf die Grundsätze des OMO-Urteils des erkennenden Senats ( GRUR 1965, 542) kann sich das Berufungsgericht dafür nicht berufen.
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 56/74

    Unzulässigkeit von Sonderaktionen als Werbung - Jubiläumsverkauf als Unterfall

    Wirbt ein Hersteller beim Letztverbraucher für seine Erzeugnisse mit einem herabgesetzten Preis als Jubiläumsangebot und dem Zusatz "Überall bei Ihrem Kaufmann", so liegt eine Veranstaltung "im Einzelhandel" i. S. der AO nicht schon deshalb vor, weil die Werbung eine Ware betrifft, die zwar über sehr viele, namentlich nicht genannte Lebensmitteleinzelhändler, nicht aber über mit diesen konkurrierende Kaufhäuser und Fachgeschäfte vertrieben wird (Abgrenzung zu BGH GRUR 1973, 416, 417 - Porzellan-Umtausch).

    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1965, 542 - OMO; GRUR 1973, 416, 417 - Porzellanumtausch) führt das Berufungsgericht dazu aus, die an den Letztverbraucher gerichtete Werbung eines Herstellers stelle dann keine Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel dar, wenn sie lediglich dazu diene und sich darauf beschränke, den Absatz der eigenen Ware durch die Einzelhändler zu unterstüzen.

    Denn die Beklagte greife mit dieser Jubiläumsaktion in den Wettbewerb auf der Einzelhandelsstufe, nämlich in den Wettbewerb zwischen den von ihr belieferten und den nicht von ihr belieferten Lebensmittelgeschäften ein und unterliege deshalb nach den Grundsätzen der Porzellanumtausch-Entscheidung des BGH (GRUR 1973, 416, 417) den Regeln der genannten Anordnung über Sonderveranstaltungen im Einzelhandel.

  • OLG München, 08.10.1996 - 29 U 2209/96

    Streit über die Wettbewerbswidrigkeit einer Billigpreisaktion; Freiheit der

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  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 92/73

    Zulässigkeit einer Werbung, die einen Verkauf der beworbenen Ware nur mit der

    Allerdings kann der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Grundsatz, daß auch die Vortäuschung einer nicht unter § 1 der Anordnung betreffend Sonderveranstaltungen vom 4. Juli 1935 (RAnz Nr. 158) fallenden Sonderveranstaltung wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II), im Streitfall nicht angewendet werden, weil eine Sonderveranstaltung im Sinne der genannten Anordnung - jedenfalls soweit es sich um die teilnehmenden Einzelhändler handelt - nicht vorgetäuscht wird, sondern tatsächlich vorliegt und insoweit nur zweifelhaft sein kann, ob auch der Beklagte, weil an sich nicht im Einzelhandel tätig, Teilnehmer dieser - unerlaubten - Sonderveranstaltung ist (vgl. BGH GRUR 1965, 542, 546 - OMO; GRUR 1973, 416 - Porzellan-Umtausch).
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